Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Einrichtungshaus molitor GmbH & Co. KG

1. Allgemeines
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Firma und dem Vertragspartner zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

2. Angebot eines Vertrages
Die Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen – soweit es sich nicht um Barverkäufe handelt – zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma. Die Mitarbeiter der Firma sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

3. Preise
Die Preise schließen, falls nicht anders vereinbart, Verpackungs- , Versicherungs- , Fracht- und Montagekosten nicht ein. Es werden jedoch mindestens 0,675% des Auftragswertes anteilig für Fracht, Verpackung und Entsorgung berechnet. Falls zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen, oder falls eine Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, erst nach Ablauf von mehr als vier Monaten nach Vertragsabschluss möglich ist, sind wir berechtigt, Preiserhöhungen des Herstellers, soweit diese uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht bekannt waren, an den Kunden weiterzubelasten.

4. Lieferung
Art und Umfang der Lieferung sowie Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Zumutbare Abweichungen (insbesondere bei Naturprodukten wie Holz oder Leder) in Struktur, Farbe und Konstruktion sind hinzunehmen. Bei Ersatz oder Nachlieferungen sind auch größere Struktur- und Farbabweichungen unvemeidlich. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Firma auch bei verbindlich vereinbarten Terminen und Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die Firma, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als zwei Monate dauert, ist der Vertragspartner nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die Firma von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Vertragspartner hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Firma nur berufen, wenn sie den Vertragspartner unverzüglich benachrichtigt. Die Firma ist jederzeit zu Teillieferungen oder Teilleistungen berechtigt. Kommt die Vertragspartei in Annahmeverzug, ist die Firma berechtigt, Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Unterganges auf die Vertragspartei über.

5. Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Eingang und in Gegenwart des Lieferpersonals auf Vollständigkeit, Vorhandensein des Zubehörs und ordnungsgemäße Beschaffenheit zu prüfen. Etwa festgestellte Mängel und sonstige Beanstandungen müssen von dem Empfänger auf dem Empfangsschein vermerkt werden. Offensichtliche Fehler, insbesondere solche von Spiegeln, Gläsern, Kunststoffen, Marmor, Lacken, Leder ( z.B. Bruch oder Kratzer ) , Bezugsstoffen, Vorhangstoffen, Stores können nur sofort bei der Anlieferung gerügt werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Handelsübliche und zumutbare Abweichung von Farbtönen, Maserung und Wurzelfurniere der Holzoberflächen sowie Haarrisse, geringfügige Abweichungen bei Textilien, insbesondere bei Nachbestellungen, sind naturbedingt und berechtigen daher in keinem Fall zur Mängelrüge. Im Falle berechtigter Beanstandung der Ware leistet die Firma Gewähr nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Hierzu hat der Käufer ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben. Im Falle einer Ersatzlieferung oder der Bestellung von Ersatzteilen gelten die Bestimmungen über die Lieferfrist entsprechend. Verweigert der Käufer den Zutritt zur Ware oder Annahme einer Ersatzlieferung, so erlöschen seine Gewährleistungsansprüche. Der Käufer hat nach seiner Wahl das Recht, Rückgängigmachung des Kaufvertrages oder Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z.B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Zur Zurückhaltung von Teilzahlungen wegen eines Mangels ist der Käufer nur in angemessenem Verhältnis zur Schwere des Fehlers berechtigt.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände und die gelieferten bzw. ausbaufähigen Bestandteile bleiben unumschränktes Eigentum der Firma, bis die Rechnung vollständig einschließlich aller Nebenforderungen bezahlt ist. Pfändungen und jeder Standortwechsel der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind der Firma unverzüglich anzuzeigen.

7. Zahlung
Zahlungen erbitten wir, soweit nichts anderes vereinbart, innerhalb 6 Tagen nach Lieferung. Die Fälligkeit gilt auch für den Wert jeder Teillieferung. Handwerksleistungen sind Lohnarbeiten und sofort netto fällig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsvereinbarungen ist die Firma berechtigt, ab Fälligkeit Kreditzinsen in banküblicher Höhe zzgl. Bank- und Mahnkosten – 5,00 EURO pro Mahnung – zu berechnen.

8. Annahmeverzug und Vertragsrücktritt
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen zu wollen, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Käufer anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Firma wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt; ein Schadensersatz ist dann ausgeschlossen. Die Firma kann ferner vom Vertrag zurücktreten bei Zahlungsverzug oder bei Bekanntwerden von Umständen, die eine Lieferung auf Kredit nicht rechtfertigen würden. Im Falle des Rücktritts wegen Nichterfüllung, der aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, erfolgt, kann die Firma nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten verlangen, mindestens jedoch ohne Nachweis
25 % des vereinbarten Kaufpreises. Bei Rücknahme der gelieferten Waren ist die Firma berechtigt, die handelsüblichen Wertminderungssätze zu verwenden.

9. Abtretung
Uns gegenüber bestehende Forderungen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

10. Gerichtsstand, Erfüllungsort
Sofern der Vertragspartner Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

11. Geschäftsverkehr mit dem Ausland
Die Durchführung des Vertrages sowie seine rechtliche Bewertung unterliegen dem deutschen Recht, unabhängig, ob der Vertrag im In- oder Ausland abgeschlossen wurde.

12. Schlussbestimmung
Sollten ein oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.

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